Voraussetzungen für die Ausschreibung der Finanziellen Förderung der Windenergie an Land nach EEG
Ergebnisse der Ausschreibungen der Bundesnetzagentur 2017/2018
Die Bundesnetzagentur hat am 12.04.2018 die Zuschläge der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen erteilt.
Ergebnis der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergie und Solaranlagen
Vergleich der Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergie an Land der Bundesnetzagentur
Vergleich der Ergebnisse der ersten 4 Ausschreibungen für Windenergie an Land
Die Ergebnisse der Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Windenergie
an Land:
Ergebnisse der vierten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land (1.10.2018)
Ergebnisse der dritten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land (17.08.2018)
Ergebnisse der zweiten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land (17.05.2018)
Ergebnisse der ersten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land (20.02.2018)
Ergebnisse der dritten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land (22.11.2017)
Ergebnisse der zweiten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land (15.08.2017)
Ergebnisse der ersten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land (19.05.2017)
Preisentwicklung und Zuschläge der ersten drei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land 2017
1. Aussschreibung
19.05.2017 |
2. Ausschreibung
15.08.2017 |
3. Ausschreibung
22.11.2017 |
|
Durchschnittlicher Zuschlagswert | 5.71 ct/kWh | 4.48 ct/kWh | 3.8ct/kWh |
Abgegebene Gebote und
Gesamtvolumina |
256 Gebote mit 2.137MW Gesamtvolumen | 281 Gebote mit
2.927 MW Gesamtvolumen |
210 Gebote mit
2.591MW Gesamtvolumen |
Zuschläge | 70 Gebote / 807 MW | 67 Gebote /1.031 MW | 61 Gebote für 1.000,4MW |
Gebote von Bürgerenergiegesellschaften vor Genehmigung | 71% | 84% | 89% |
Zuschläge für Bürgerenergiegesellschaften | 93% | 90 % | 98% |
Preise des Einheitspreisverfahrens | 5.78ct/kWh | 4.29 ct/kWh | 3.82ct/kWh |
Neben der sinkenden Preise fällt der hohe Anteil an Bürgerenergiegesellschafften auf. Bei der letzten Ausschreibung bekamen 98% der Zuschläge Bürgerenergiegesellschaften.
Für Bürgerenergiegesellschaften gelten im Rahmen des Verfahrens besondere Regelungen:
- Bürgerenergiegesellschaften müssen bestimmte Anforderungen an die Gesellschaftsstruktur erfüllen, die per Eigenerklärung darzulegen sind.
- Bürgerenergiegesellschaften können – anders als alle anderen Bieter – Gebote für Anlagen auch vor Erteilung einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz abgeben.
- Der Zuschlagswert wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt.
- Die Realisierungsfrist beträgt 54 Monate – für alle anderen 30 Monate.