Bei der dritten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land wurde am 22.11.2017 ein durchschnittlicher Zuschlagwert von 3.8ct/kWh erreicht.
Firma Krug Energie begründete den vorläufigen Ausstieg aus dem Projekt Görzhäuser Hof mit der schlechten Wirtschaftlichkeitsprognose. Bei ihrer Informationsveranstaltung am 07.02.2017 war Krug Energie noch mit einem Zuschlagwert von 6ct/KWh ausgegangen.
Die Ergebnisse der Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land:
Ergebnisse der ersten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land (19.05.2017)
Ergebnisse der zweiten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land (15.08.2017)
Ergebnisse der dritten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land (22.11.2017)
Ergebnisse der vierten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land (Februar 2018)
Preisentwicklung und Zuschläge der ersten drei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Windenergie an Land 2017
1. Aussschreibung
19.05.2017 |
2. Ausschreibung
15.08.2017 |
3. Ausschreibung
22.11.2017 |
|
Durchschnittlicher Zuschlagswert | 5.71 ct/kWh | 4.48 ct/kWh | 3.8ct/kWh |
Abgegebene Gebote und
Gesamtvolumina |
256 Gebote mit 2.137MW Gesamtvolumen | 281 Gebote mit
2.927 MW Gesamtvolumen |
210 Gebote mit
2.591MW Gesamtvolumen |
Zuschläge | 70 Gebote / 807 MW | 67 Gebote /1.031 MW | 61Gebote für 1.000,4MW |
Gebote von Bürgerenergiegesellschaften vor Genehmigung | 71% | 84% | 89% |
Zuschläge für Bürgerenergiegesellschaften | 93% | 90 % | 98% |
Preise des Einheitspreisverfahrens | 5.78ct/kWh | 4.29 ct/kWh | 3.82ct/kWh |
Neben der sinkenden Preise fällt der hohe Anteil an Bürgerenergiegesellschafften auf. Bei der letzten Ausschreibung bekamen 98% der Zuschläge Bürgerenergiegesellschaften.
Für Bürgerenergiegesellschaften gelten im Rahmen des Verfahrens besondere Regelungen:
- Bürgerenergiegesellschaften müssen bestimmte Anforderungen an die Gesellschaftsstruktur erfüllen, die per Eigenerklärung darzulegen sind.
- Bürgerenergiegesellschaften können – anders als alle anderen Bieter – Gebote für Anlagen auch vor Erteilung einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz abgeben.
- Der Zuschlagswert wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt.
- Die Realisierungsfrist beträgt 54 Monate – für alle anderen 30 Monate.